![]() |
Opt-in(EMS) |
| |
Themen der Übersicht: |
||
E-Mail-Rundschreiben Brief-Rundschreiben Automatische Geburtstags-E-Mails Automatische Beantwortung von Anfragen |
Newsletter FollowUp-Newsletter Kampagnen-Newsletter Event-Newsletter |
Opt-in Opt-out Opt-in durch ein Formular Umfragen E-Mail-Reporte |
Opt-in ist ein ausdrückliches Zustimmungsverfahren aus dem Permission Marketing, bei dem der Endverbraucher Werbekontaktaufnahmen vorher – meist durch E-Mail, Telefon oder SMS – explizit bestätigen muss. Sein Gegensatz ist ein – in vielen Fällen rechtlich unzulässiges – Opt-out-Verfahren. In der WBS ist der Versand aller E-Mails im Zusammenhang mit einem Newsletter von der Zustimmung des Empfängers abhängig. Wir unterscheiden verschiedene Arten der Zustimmung. Auf dieser Seite: |
||
Rechtliche Aspekte Zustimmungsverfahren |
Admin Kein Opt-in |
Einfaches Opt-in Doppeltes Opt-in, nicht bestätigt Doppeltes Opt-in |
< |
||
Rechtliche Aspekte(EMS - Opt-in) Vorbemerkung: Die in diesem Abschnitt veröffentlichten Aussagen stellen keine Rechtsberatung dar und dienen deshalb in keinem Fall als Nachweis juristischer Unbedenklichkeit. In der deutschen Rechtssprechung hat sich die Auffassung durchgesetzt, dass jedes E-Mail, welches dem Zweck dient, eine geschäftliche Beziehung zum Empfänger aufzubauen, grundsätzlich als nicht zumutbare Werbung zu werten und deshalb nicht gestattet ist. Die einzige Ausnahme bildet hierbei ein E-Mail, dessen Erhalt der Empfänger ausdrücklich zugestimmt hat. Sogar die Zusendung eines Bestätigungslinks per E-Mail bedarf einer solchen Zustimmung. Deshalb ist dringend zu empfehlen, bereits im Formular diese Zustimmung zu fordern, bevor das E-Mail mit dem Bestätigungslink versandt wird. Das Double-Opt-in-Verfahren mit der Zustimmung des Empfängers zur vollständigen Durchführung ist das einzige Optin-Verfahren mit der Chance auf eine in Deutschland rechtssichere Abwicklung. Alle anderen Wege, eine Kommunikation mit potenziellen Kunden zum Zweck des Vertriebs zu beginnen, gelten als illegal und setzen den Versender von E-Mails in Deutschland der Gefahr aus, von einem Empfänger wirksam verklagt zu werden. Ermitteln Sie die für Ihre Region geltenden juristischen Regeln und stellen Sie zu Ihrer Sicherheit in allen Formularen die geeignete Opt-in-Frage, um sich die ausdrückliche Erlaubnis des E-Mail-Empfängers zum Versand weiterer E-Mails einzuholen. |
< |
||
Zustimmungsverfahren(EMS - Opt-in) Die Anmeldung zu einem Newsletter ist immer mit einem Zustimmungsverfahren verbunden, in welchem die Art festgelegt wird, auf welche Weise der künftige Empfänger von E-Mails dem Empfang derselben zustimmt. Jeder Newsletter als genereller Rahmen für alle in seinem Zusammenhang versendeten E-Mails erhält bei seiner Einrichtung in der WBS eine oder mehrere Zustimmungsarten, mit denen beim aktuellen Versand eines zugehörigen E-Mails ein Abgleich stattfindet zur aktuellen Zustimmungsart des Newsletter-Abonnements. Der Versand kommt nur zustande, wenn die Art der Zustimmung im Newsletter-Abo im Newsletter als Zustimmungsart ausgewählt bzw. aktiviert ist. |
||
In der WBS werden fünf Zustimmungsverfahren verwendet: 1. Admin 2. Kein Opt-in 3. Einfaches Opt-in 4. Doppeltes Opt-in, nicht bestätigt 5. Doppeltes Opt-in |
< |
||
Admin(EMS - Opt-in) Es gibt Situationen, in denen die Anmeldung zu einem Newsletter auf andere Weise erfolgt als über ein Online-Formular im Browser. In diesen Fällen können Sie das Newsletter-Abo manuell für den Kontakt einrichten. Hierbei ist wichtig, dass Sie jederzeit nachweisen können, dass der Empfänger dem Versand von E-Mails ausdrücklich zugestimmt hat, am besten durch eine entsprechende schriftliche Erklärung, die Sie in Ihren Unterlagen aufbewahren. a) Gehen Sie in das CRM und klicken Sie dort auf den gewünschten Kontakt, um ihn zu bearbeiten. b) Klicken Sie auf den Reiter Newsletter. c) Klicken Sie auf + Newsletter hinzufügen. Das weitere Vorgehen finden Sie komplett beschrieben in der Kontaktverwaltung: Detailseiten - mit diesem Klick landen Sie in Detailseiten direkt in der Rubrik Newsletter. |
< |
||
Kein Opt-in(EMS - Opt-in) Kein Opt-in zu vereinbaren, kommt in der Praxis für wiederholt versendete E-Mails innerhalb eines Informationsdienstes fast nie vor. Aus anonymen Servern versendete Werbemails für etliche Produkte und Dienstleistungen zweifelhafter Seriosität bedienen sich dieser Methode, die in der Internet-Welt als Versand von SPAM-Mails bekannt ist. Einzelne Mitteilungen an Ihre Kontakte zu wichtigen Themen sind hiervon nicht betroffen und bedürfen auch keiner Zustimmung. Diese Mitteilungen werden auch nicht als Newsletter versendet, sondern als einfaches E-Mail-Rundschreiben. |
< |
||
Einfaches Opt-in(EMS - Opt-in) Das einfache Opt-in ist ein Zustimmungsverfahren in einem Schritt. Das heißt: Der Webseitenbesucher stimmt dem Versand weiterer E-Mails zu, ohne dies in einem zweiten Schritt zu bestätigen. In dieser Vorgehensweise liegt die Gefahr, dass ein Dritter mit einer fremden E-Mail-Adresse eine solche Zustimmung erteilt, ohne dass der E-Mail-Empfänger davon Kenntnis hat. Erst beim Erhalt der ersten E-Mail kann er sich von dem ohne sein Zutun abonnierten Newsletter abmelden. Die Rechtsprechung in Deutschland hat sich darauf eingestellt und lässt nur die Zustimmung in zwei Schritten gelten. Es ist zu empfehlen, grundsätzlich das Double-Opt-in-Verfahren anzuwenden, wenn die Zustimmung zu einem regelmäßigen E-Mail-Versand eingeholt werden soll. |
< |
||
Doppeltes Opt-in, nicht bestätigt(EMS - Opt-in) Das doppelte Opt-in ist ein Zustimmungsverfahren in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird die Zustimmung erteilt, im zweiten Schritt wird die Zustimmung bestätigt. Zwischen dem ersten und dem zweiten Schritt liegt eine Zeitspanne, während der das doppelte Opt-in nicht bestätigt ist. In dieser Zeitspanne gilt die Zustimmung als nicht erteilt und hat für den Versand eines E-Mails dieselbe Auswirkung wie eine Abmeldung: Der Versand an den aktuellen Empfänger kommt für das aktuelle E-Mail im Rahmen des aktuellen Newsletters nicht zustande. |